Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Argomedical AG / Schweiz
Gültig ab 01.05.2018
Alle Aufträge werden von uns nur aufgrund unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen ausgeführt.
Die nachstehenden Bedingungen gelten durch die Auftragserteilung als anerkannt. Andere Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Liefermöglichkeiten und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Bindende Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart werden.
Aufträge
Aufträge werden nach schriftlicher Bestätigung oder durch Lieferung für uns verbindlich. Mündliche und telefonische Abmachungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns als anerkannt.
Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschliesslich Mehrwertsteuer, Versicherung, Verpackung und Versand. Wir behalten uns Preisänderungen ohne vorherige Anzeige vor.
Lieferzeiten
Von uns genannte Lieferzeiten sind als ungefähre Angabe anzusehen. Ereignisse höherer Gewalt (Betriebsstörungen auch bei unseren Lieferanten) entbinden uns von der Einhaltung von Lieferfristen. In derartigen Fällen sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder eine spätere Lieferung vorzunehmen. Diese Fälle schliessen Schadenersatzansprüche durch den Auftraggeber aus.
Lieferung
Teillieferungen sind zulässig und jeweils einzeln zu bezahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Ansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder in irgendeiner Form aufzurechnen.
Stornierung
Eine Stornierung fest erteilter Aufträge - auch Abrufaufträge - seitens des Auftraggebers ist nur mit schriftlichem Einverständnis durch uns möglich.
Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht nicht. Ist dies vorgeschrieben, so geht diese zu Lasten des Käufers.
Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen können nicht zurückgewiesen werden. Aufträge für Sonderanfertigungen können nur storniert werden, falls die Produktion noch nicht begonnen hat. Stornierungen müssen durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sein. Uns überlassene Muster, Zeichnungen oder andere Unterlagen brauchen von uns nicht auf bestehenden Musterschutz untersucht werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Auftraggeber. Werkzeuge bleiben Eigentum des Lieferanten, auch wenn Kostenanteile vom Auftraggeber vergütet werden.
Beanstandungen
Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Für Fehler, die nachweislich durch unser Verschulden verursacht wurden, leisten wir kostenlosen Ersatz oder Nachbesserung unter Ausschluss weiterer Ansprüche sofern gesetzlich zulässig. Mängel eines Teiles der Ware berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis erfolgen.
Zahlung
Auf allen Rechnungen - auch bei Teillieferungen - sind die Zahlungsbedingungen vermerkt und dem entsprechend zahlbar. Die Zahlung muss für uns jeweils verlustfrei erfolgen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen, jeweils 2% über dem jeweiligen Kreditsatz der UBS AG. Bei neuen Geschäftsbedingungen kann eine Vorauszahlung oder ein unwiderruflicher, bestätigter Letter of Credit verlangt werden.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gelten die sich hieraus ergebenden Kaufpreisforderungen als an uns abgetreten.
Verkaufsunterlagen
Verkaufsunterlagen wie Kataloge, Prospekte, Listen, Zeichnungen, usw. bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückverlangt werden. Ohne unsere schriftliche Genehmigung dürfen die Unterlagen weder vervielfältigt noch unbefugten Personen oder Mitbewerber Firmen ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden. Bei einer unserer Interessen schädigenden Verwendung unserer Verkaufsunterlagen behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Alle Abbildungen und Massangaben in unseren Verkaufsunterlagen sind unverbindlich. Änderungen behalten wir uns vor.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie aller Rechtsansprüche ist Zug. Diese Vereinbarung gilt auch für Scheck- und Wechselforderungen. Für die Vertragsbeteiligten gilt ausschliesslich Schweizer Recht.